Berlin. Diese Woche entscheidet die Regierung über höhere Hartz-IV-Sätze. Sie sollen ab Januar 2022 um drei Euro im Monat steigen.

  • Hartz-IV-Empfänger sollen mehr Geld bekommen
  • Die Erhöhung fällt aber sehr klein aus
  • Sozialverbände äußern deutliche Kritik an den Plänen der Regierung

Es ist eine Entscheidung, die die Existenz von Millionen ärmerer Familien, Kinder und Alleinstehender betrifft: An diesem Mittwoch will die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung die turnusgemäße, jährliche Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze beschließen. Ab Januar 2022 sollen dann die neuen Sätze bezahlt werden. Es ist eine Anhebung um 0,76 Prozent.

Neben rund 3,9 Millionen Beziehern von Arbeitslosengeld II, die in der Statistik als „erwerbsfähig“ geführt sind, betrifft die Anhebung auch etwa 564.000 Senioren, die im Alter auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Auch anerkannte Asylbewerber können die Leistung beantragen.

Hartz IV: So viel Geld soll es 2022 geben

Je nach Lebenssituation und Alter der Beziehenden sind monatlich folgende Hartz-IV-Sätze für das Jahr 2022 vorgesehen:

  • Für Alleinstehende und Alleinerziehende soll es künftig 3 Euro mehr und damit 449 Euro geben
  • Für volljährige Partner soll Hartz IV jeweils um 3 Euro auf 404 Euro steigen
  • Für 18- bis 24-Jährige im Elternhaus soll es 3 Euro mehr und damit 360 Euro geben
  • Gleiches gilt für Volljährige, die in Einrichtungen leben
  • Für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren soll der Satz um 3 Euro auf 376 Euro steigen
  • Für 6- bis 13-Jährige um 2 Euro auf 311
  • Für 0- bis 5-Jährige soll es 2 Euro mehr, also monatlich 285 Euro, geben

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Nach dem Kabinett muss der Bundesrat zustimmen - Kritik von Sozialverbänden

Die Erhöhung der Regelsätze erfolgt per Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums in Abstimmung mit dem Finanzministerium. Die Länder müssen im Bundesrat der Erhöhung zustimmen. Bereits im Vorfeld der Kabinettsentscheidung hatte es laute Kritik von Sozialverbänden gegeben. Sie finden, das Plus von zumeist drei Euro falle viel zu gering aus.

„Zwei bis drei Euro Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz-IV-Bezug sind ein schlechter Witz“, erklärte unlängst der Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann. „Mit diesen kümmerlichen Beträgen kann die Kinderarmutsquote in Deutschland nicht gesenkt werden.“

Grundlage für die Anpassung der Hartz IV-Sätze ist ein so genannter Misch-Index. Zu 70 Prozent wird bei der Berechnung der Grundsicherung die Preisentwicklung berücksichtigt und zu 30 Prozent die Nettolohnentwicklung. Auch interessant: Geheime Vermögen? So ehrlich sind Hartz-IV-Empfänger