Ein beliebtes Mittel der Provokation sind Vergleiche mit dem Nationalsozialismus . Wer aus dem aktuellen politischen Diskurs heraus auf die damalige Zeit verweist, kann sich der Empörung sicher sein. Rechtsextreme Kräfte wissen das und spielen damit. Auch AfD-Fraktionschef Alexander Gauland kann sich in fast keiner Rede eine Referenz verkneifen.
Von besonderer Erbärmlichkeit ist es aber, das neue Infektionsschutzgesetz als „ Ermächtigungsgesetz “ zu bezeichnen – also mit jenem Gesetz gleichzusetzen, mit dem Adolf Hitler am 24. März 1933 die Gewaltenteilung beendete und damit die Grundlage für die NS-Diktatur legte.
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Die jetzige Reform hat nichts damit gemein. Allein das Wort „Ermächtigung“ findet sich in beiden Dokumenten, ein juristisch gängiger Begriff. Mehr zum Thema: Corona-Auflagen: Wie Spahn eine Klagewelle verhindern will
Infektionsschutzgesetz: Es gibt berechtigte Gründe für Kritik
Anders als 1933 wurde am Mittwoch weder die Verfassung gebrochen noch die Geschäftsordnung des Parlaments manipuliert noch wurden Abgeordnete durch paramilitärische Kampftruppen eingeschüchtert. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt der Bundesregierung auch nicht, Gesetze selbst zu beschließen.
Es gibt ihr lediglich die Möglichkeit, für einen sehr begrenzten, klar definierten Zeitraum einige Grundrechte mittels Verordnungen einzuschränken – mit dem einzigen Ziel, die Bevölkerung vor einer tödlichen Pandemie zu schützen. Jede Einschränkung muss begründet werden und kann vor Gericht angefochten werden. Lesen Sie hier: Corona-Querdenker: Repression kann nicht die Antwort sein
Es gibt berechtigte Gründe für Kritik am Infektionsschutzgesetz. Und natürlich hat jeder die Freiheit, seine Sorge über zu große Regierungsbefugnisse öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Wer aber ein aktuelles Gesetz wider besseren Wissens mit dem Instrument eines Terror-Regimes vergleicht, um Angst zu machen, hat jeden Anstand verloren.
Und wem dieses Wissen fehlt, der sollte dringend in ein Geschichtsbuch schauen.
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